IPPC Law mahnt wegen Filesharings eines Pornos ab

Seit einiger Zeit versendet die Berliner Kanzlei IPPC LAW urheberrechtliche Abmahnungen im Auftrag der Aylo Premium Ltd. im Zusammenhang mit der Nutzung sogenannter Tauschbörsen („Filesharing“). Aylo betreibt Plattformen wie Pornhub, YouPorn und RedTube. 

Gegenstand ihrer Abmahnung sind pornografische Inhalte, die angeblich über Tauschbörsen wie “BitTorrent” verbreitet werden.

Diese Abmahnungen sind ernst zu nehmen und keineswegs als Betrugsversuche einzustufen!

Was wird gefordert?

IPPC LAW macht Schadensersatz sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend und fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Insgesamt werden dabei knapp 1.300,00 € verlangt.


Das richtige Verhalten nach dem Erhalt einer Abmahnung durch IPPC Law


Auch eine Filesharing-Abmahnung von der Kanzlei IPPC Law erhalten? 

Sie haben ein Schreiben erhalten, in dem Ihnen von IPPC Law vorgeworfen wird, unerlaubt Tauschbörsen genutzt zu haben? Ich biete Ihnen die außergerichtliche rechtliche Bearbeitung Ihrer Angelegenheit durch einen promovierten Juristen an – schnell, effizient und transparent.

Im Rahmen der Bearbeitung Ihres Falls prüfen wir anhand der etablierten BGH-Rechtsprechung, ob Sie für die Urheberrechtsverletzung haften, zeigen Handlungsoptionen auf, wie Sie möglichst elegant und kostenschonend die Rechtsangelegenheit erledigen können, und verhandele mit der Gegenseite, um ein möglichst gutes individuelles Ergebnis für Sie zu erzielen. 

Kommt meine rechtliche Einschätzung zu dem Ergebnis, dass eine Haftung Ihrerseits für die Rechtsverletzung nicht besteht, weisen wir die Ansprüche entschieden zurück.


Wer trägt die Kosten für die Verteidigung gegen eine Filesharing-Abmahnung?

Mittlerweile gibt es viele Rechtsschutzversicherungen, die auch die Kosten im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen übernehmen. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir für Sie gerne die entsprechende Deckungsanfrage.

Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung oder übernimmt diese die Kosten der Verteidigung gegen Urheberrechtsabmahnungen nicht, können wir Ihnen meine außergerichtliche Tätigkeit zum fairen Pauschalhonorar anbieten.

Eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage erhalten Sie in der Regel werktags binnen 24 Stunden. 


Was ich Ihnen als Kanzlei bieten kann:

  • Persönliche Beratung
  • Schnelle Rückmeldezeiten
  • Anwaltliche Bearbeitung Ihres Falls durch promovierten Rechtsanwalt
  • Faire Kostenstruktur, z.B. Pauschalhonorar für außergerichtliche Beratung und Vertretung
  • Einfache und unkomplizierte Kontaktaufnahme und Abwicklung
  • Bundesweite Vertretung mit der Möglichkeit persönlicher Besprechungstermine in Gräfelfing / München

Um die kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung zu nutzen, senden Sie mir bitte eine Kopie der erhaltenen Abmahnung vorab mit Ihren Kontaktdaten an skupin@skupin.law oder über meinen Abmahncheckskupin.law/abmahncheck/

Dr. Florian Skupin ist Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Dr. Skupin.

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