Opfer von Deepfake geworden? So schützen Sie Ihre Rechte!
Deepfakes, Deepnudes oder Revenge Porn sind längst kein Problem nur von Prominenten mehr, sondern leider in der Breite der Gesellschaft angekommen.
Häufig werden die Opfer auf den entsprechenden Bildnisses leicht oder sogar gänzlich unbekleidet gezeigt, wobei die Täter das Ausmaß der Beeinträchtigungen durch solche Bildnisse oftmals grundlegend verkennen. Scham, Angst, Kontrollverlust, soziale Ausgrenzung – und nicht selten erhebliche psychische Belastungen können bei den Opfern die Folge sein.
Mit der Entscheidung von Collien Fernandes, in ihrem Deepfake-Fall an die Öffentlichkeit zu gehen, hat das Thema nun die so wichtige Medienaufmerksamkeit erhalten.
Dabei zeigt sich in aktuell in der Kanzlei auf Opferseite vertretenen Fällen:
Deepfakes sind kein Prominentenproblem, sondern Deepfakes betreffen die Breite der Gesellschaft – von der minderjährigen Schülerin, wo der Täter aus dem Bekanntenkreis kam, hin zu einer jungen Frau, wo der Täter nebenan wohnte.
Gerne helfe ich Ihnen mit meiner rechtlichen Expertise in dem sensiblen Bereich, Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu stoppen – empathisch mit einem Fingerspitzengefühl für die Situation von Betroffenen, konsequent in der Sache gegenüber den Tätern.
Mit diesem Verständnis geht einher, dass ich in meiner Kanzlei ausschließlich Geschädigte von Deepfakes, keine vermeintlichen Täter vertrete.
Welche Rechte haben Sie, wenn Sie Opfer von Deepfakes / Deepnudes oder Revenge Porn geworden sind?
Die positive Nachricht ist zunächst: Als Opfer stehen Ihnen umfassende rechtliche Ansprüche zu, unter anderem:
- Sofortige Entfernung der Inhalte
Plattformbetreiber, Webseiten, Hosting-Dienste und soziale Netzwerke können zur Löschung verpflichtet werden – notfalls im Eilverfahren. - Unterlassungsansprüche
Täter können gerichtlich dazu verpflichtet werden, jede weitere Verbreitung zu unterlassen. Verstöße werden mit empfindlichen Ordnungsgeldern sanktioniert. - Schmerzensgeld und Schadensersatz
Die Gerichte erkennen zunehmend an, wie massiv die Persönlichkeitsverletzung ist. Entsprechend werden Schmerzensgeldansprüche zugesprochen – auch bei „nur“ digitaler Verbreitung. - Strafrechtliche Konsequenzen
In vielen Fällen erfüllen Deepfake- oder Revenge-Porn-Fälle Straftatbestände (z. B. § 201a StGB, Beleidigung, üble Nachrede, Nachstellung). Eine Strafanzeige kann zusätzlichen Druck erzeugen.
Wie gehen Sie am besten vor, wenn Sie Opfer von Deepfakes geworden sind?
Wird bekannt, dass persönlichkeitsrechtsverletzende Bildnisse von Ihnen im Umlauf sind, gilt es keine Zeit zu verlieren – je schneller auf die entsprechenden Verbreiter der Bildnisse zugegangen wird, desto größer sind die Erfolgsaussichten, dass die Bildnisse möglichst umfassend gelöscht werden können.
Als Anwalt stehe ich Ihnen hierbei mit meiner Expertise umfassend zu Verfügung und begleite Sie empathisch durch die Angelegenheit, ohne dabei rechtlichen Nachdruck auf die Gegenseite zu vernachlässigen.
Wer trägt die Kosten bei einem Vorgehen gegen Deepfakes / Deepnudes / Revenge Porn?
Sofern Sie wissen, wer die entsprechenden Bildnisse veröffentlicht hat, haben Sie gegenüber dem Verbreiter der Bildnisse bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen einen Anspruch auf die Erstattung der Kosten meiner Inanspruchnahme.
Im Übrigen decken viele Rechtsschutzversicherungen mittlerweile ein Vorgehen gegen Persönlichkeitsrechtsverletzunfen ab.