Tattoo-Vorlage urheberrechtlich geschützt
Amtsgericht Köln | Urteil vom 22.12.2025 | 137 C 162/25
Tattoos sind Kunstwerke – auch aus rechtlicher Sicht. Das Amtsgericht Köln entschied, dass die ungenehmigte Nutzung einer Tätowier-Vorlage die Urheberrechte der Künstlerin verletzt. Dies hat weitreichende Konsequenzen für alle, die Tattoo-Designs online teilen.
Sachverhalt
Die Klägerin, eine bekannte Tätowiererin, hatte eine detaillierte Vorlage für ein Tattoo erstellt, die sie einem Kunden auf dessen Wunsch hin stach. Der Beklagte, ebenfalls in der Tattoo-Szene tätig, verwendete diese Vorlage ohne Erlaubnis und veröffentlichte Bilder des Tattoos auf seinem Instagram-Account, um sein Portfolio zu erweitern.
Die Klägerin fühlte sich dadurch in ihren Urheberrechten verletzt und forderte den Beklagten zur Unterlassung auf. Sie verlangte außerdem Schadensersatz und die Übernahme der Abmahnkosten. Der Beklagte argumentierte, dass es sich bei einem Tattoo nicht um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handele und wies die Ansprüche zurück.
Entscheidung des Gerichts
Das Amtsgericht Köln stellte fest, dass die Tätowierung die Kriterien eines urheberrechtlich geschützten Werkes nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG erfüllt. Denn die Vorlage stellt eine persönliche geistige Schöpfung dar, die über eine rein handwerkliche Leistung hinausgeht.
Das Gericht erkannte, dass der Beklagte durch das ungenehmigte Veröffentlichen der Vorlage auf Instagram die Urheberrechte der Klägerin verletzt hat. Demnach steht der Klägerin ein Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1 UrhG zu. Gleichzeitig begründete das Gericht einen Anspruch auf Schadensersatz aufgrund des fiktiven Lizenzschadens.
Da eine Wiederholungsgefahr bestand, wurde dem Beklagten auch untersagt, die Vorlage weiter zu nutzen, und ihm wurden Abmahnkosten auferlegt, die das Gericht als angemessen ansah, um die unrechtmäßige Nutzung zu unterbinden.
Die Höhe des Schadensersatzes von 1.500 Euro orientiert sich an der Lizenzanalogie – also der hypothetischen Lizenzgebühr, die der Beklagte hätte entrichten müssen, wenn er eine Lizenz zur Nutzung der Vorlage eingeholt hätte.
Praxishinweise für Mandanten
- Selbst prüfen: Haben Sie urheberrechtlich schutzfähige Vorlagen erstellt? Wissen Sie, welche Werke geschützt sind?
- Beweise sichern: Dokumentieren Sie Ihre Arbeitsschritte genau, um Urheberschaft geltend machen zu können.
- Frühzeitig handeln: Werden Ihre Werke ungenehmigt genutzt, sollten Sie umgehend rechtliche Schritte in Betracht ziehen.
- Unterlassungsanspruch: Bei Verletzungen können Sie nicht nur Schadensersatz, sondern auch die Unterlassung der Nutzung verlangen.
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