MATHÉ LAW FIRM fragt Berechtigungen für die ROBA Music Verlag GmbH an – “Luna Bala”

Jüngst wurde mir eine Berechtigungsanfrage der MATHÈ LAW FIRM aus Hamburg zur Prüfung vorgelegt. Im Konkreten geht es um die angebliche Nutzung der Komposition “Luna Bala” in einem Video auf der Social-Media-Plattform Instagram, an welcher die ROBA Music Verlag GmbH als Originalverlag 50 % der urheberrechtlichen Nutzungsrechte inne haben soll.


Berechtigungsanfrage statt Abmahnung              
Bei dem Schreiben handelt es sich nicht um eine klassische Abmahnung, sondern um eine sogenannte Berechtigungsanfrage, bei welcher der Musiknutzende unter Fristsetzung dazu aufgefordert wird, eine etwaige Nutzungslizenz für die Komposition nachzuweisen. In mehreren Anlagen fügt die Kanzlei zudem ihre Vollmacht, einen Screenshot der Nutzung, einen Auszug aus der GEMA-Werkdatenbank, den Vertrag mit dem Komponisten sowie den Vertrag, welcher die ROBA Music Verlag GmbH zum Zahlungseinzug berechtigt, bei.


Das richtige Verhalten nach dem Erhalt einer Berechtigungsanfrage


Auch ein Schreiben von MATHÈ LAW FIRM erhalten? 

Sie haben eine Berechtigungsanfrage erhalten? Ich biete Ihnen die rechtliche Bearbeitung Ihrer Angelegenheit durch einen promovierten Juristen zum fairen Pauschalhonorar bei außergerichtlicher Vertretung an.

Im Rahmen der Bearbeitung zeige ich Ihnen neben der materiell-rechtlichen Prüfung, ob Sie für die Urheberrechtsverletzung haften, Handlungsoptionen auf, wie Sie möglichst elegant und kostenschonend die Rechtsangelegenheit erledigen können, und verhandele mit der Gegenseite, um ein möglichst gutes individuelles Ergebnis für Sie zu erzielen. Kommt meine rechtliche Einschätzung zu dem Ergebnis, dass eine Haftung Ihrerseits für die Rechtsverletzung nicht besteht, weisen wir die Ansprüche entschieden zurück.

Eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage erhalten Sie in der Regel werktags binnen 24 Stunden. 

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Um meine anwaltliche Ersteinschätzung zu nutzen, senden Sie mir bitte eine Kopie der erhaltenen Abmahnung vorab mit Ihren Kontaktdaten.

… entweder per E-Mail an skupin@skupin.law

… oder über meinen Abmahncheck unter: https://skupin.law/abmahncheck/

Dr. Florian Skupin ist Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Dr. Skupin.

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